Litauische Botschaft in Deutschland

Litauische Botschaft in Deutschland Litauische Botschaft in Deutschland
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Die litauische Botschaft in Deutschland befindet sich in der Charitéstrasse 9 in10117 Berlin. Wenn man die litauische Botschaft in Deutschland telefonisch erreichen will, so kann man dies unter Zuhilfenahme der Telefonnummer (030) 89 06 81 0 in Angriff nehmen. Aktueller Botschafter der litauischen Botschaft in Deutschland ist Mindaugas Butkus. Der Botschafter und seine Mitarbeiter, die in der litauischen Botschaft in Deutschland tätig sind, haben eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten. So ist die litauische Botschaft in Deutschland zum Beispiel für die Überwachung der Einreisebestimmungen von Deutschland nach Litauen zuständig. Deutsche Staatsangehörige brauchen keinerlei Einreisevisa, um in die Republik Litauen einreisen zu dürfen. Die Aufenthaltsdsauer kann bis zu 90 Tage betragen. Dafür muss man in der litauischen Botschaft in Deutschland bzw. bei der Einreise dokumentieren können, dass man im Besitz eines der nachfolgenden Dokumente ist: Man benötigt entweder einen gültigen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass, einen Kinderausweis, einen Diplomatenpass, einen so genannten Ministerialpass, einen Dienstpass, einen Seefahrtbuchsausweis oder einfach einen gültigen deutschen Personalausweis.

Die litauische Botschaft in Deutschland vertritt zudem die Regelung der litauischen Republik, dass auch Staatsbürger anderer EU-Staaten keine Visa für den Aufenthalt von maximal bis zu 90 Tagen in Litauen benötigen. Gleiches gilt auch für britische Staatsangehörige sowie für Bürger aus den Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein sowie der Schweiz.

Für die Arbeit der litauischen Botschaft in Deutschland ist auch folgende Regelung von wichtiger Bedeutung: Seit dem 21. Dezember 2007 dürfen Staatsbürger von so genannten Drittländern, die eine Visumpflicht für Litauen haben, mit einem so genannten „Schengen-Visum“ im kompletten Schengen-Raum reisen und müssen somit auch kein nationales Visum für die „neuen“ Mitgliedsländer wie Litauen, Polen, Estland, Lettland, oder für die Slowakei, die Tschechische Republik, Slowenien, Malta und Ungarn beantragen.

Die litauische Botschaft in Deutschland ist zudem auch für Eheschließungen in Litauen von deutschen Staatsbürgern zuständig: Im Falle einer Eheschließung in Litauen müssen deutsche Staatsangehörige die folgenden Unterlagen dem litauischen Standesamt über die litauische Botschaft in Deutschland vorlegen: Reisepass, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und optional ein Gesundheitszeugnis, was durch die litauische Botschaft in Deutschland empfohlen wird. Sämtliche deutsche Urkunden müssen in die litauische Sprache übersetzt und mit einer so genannten deutschen Apostille versehen sein, bevor sie der litauischen Botschaft in Deutschland vorgezeigt werden können.

Ein weiterer Punkt, der zu den Aufgaben gehört, mit denen sich die litauische Botschaft in Deutschland beschäftigt, ist die Entlassung aus der litauischen Staatsangehörigkeit. Wenn ein litauischer Staatsbürger aus der litauischen Staatsangehörigkeit entlassen werden will, so muss er der litauischen Botschaft in Deutschland folgende Unterlagen vorlegen können: Einen ausgefüllten Antrag, den man auf der Homepage der litauischen Botschaft in Deutschland herunterladen kann und die Kopien der Seiten 25,26,27,32,33 aus dem litauischen Ausweis. Wenn man im Besitz eines neuen Passes ist, muss man der litauischen Botschaft in Deutschland eine Kopie des Passes mit den Personalangaben zukommen lassen. Zudem muss man der litauischen Botschaft in Deutschland eine Anmeldebescheinigung in Deutschland zukommen lassen, welche ebenfalls durch eine Apostille beglaubigt sein muss. Es reicht aber auch eine so genannte Einbürgerungszusicherung, die ebenfalls durch eine Apostille beglaubigt der litauische Botschaft in Deutschland vorgelegt werden muss. Wenn man bereits im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, so reicht es aus, der litauischen Botschaft in Deutschland sind auf notariellem Wege eine mittels Apostille beglaubigte Kopie der Seite mit den eigenen Personalien aus dem deutschen Ausweis zukommen zu lassen. Letzten Endes braucht man der litauischen Botschaft in Deutschland nur noch einen Überweisungsnachweis für die erforderliche Gebühr von 60 Euro, eine Bescheinigung in Bezug auf die Abmeldung aus Litauen und einen frankierten Rückumschlag mit der eigenen Anschrift zukommen zu lassen.

Wer sich bei der litauischen Botschaft in Deutschland mit einem Antrag auf die Entlassung aus der litauischen Staatsbürgerschaft meldet, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Jüngere Personen, die bei der litauischen Botschaft in Deutschland diesen Antrag stellen wollen, verlieren die litauische Staatbürgerschaft gemeinsam mit den Eltern und müssen daher in den Antrag eines Elternteils mit eingetragen werden, den das Elternteil bei der litauischen Botschaft in Deutschland einreicht.. Dazu reicht der litauischen Botschaft in Deutschland eine Passkopie mitsamt den Personalien des Kindes sowie die Einbürgerungszusicherung der Bundesrepublik Deutschland für das Kind. Auch diese Einbürgerungszusicherung muss zwingend mit einer Apostille versehen sein und in die litauische Sprache übersetzt worden sein, um von der litauischen Botschaft in Deutschland anerkannt zu werden. Auch die Geburtsurkunde des Kindes muss der litauischen Botschaft in Deutschland in dem Fall vorgelegt werden. Jugendlich ab einem Alter von 14 Jahren sind verpflichtet, ein formloses Einverständnis in Bezug auf die Entlassung aus der litauischen Staatsbürgerschaft gemeinsam mit den Eltern bei der litauischen Botschaft in Deutschland einreichen. Wenn bloß eines der Elternteile aus der litauischen Staatsbürgerschaft entlassen werden will, muss man der litauischen Botschaft in Deutschland eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils einreichen bzw. im Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde des betroffenen Elternteils.

Wichtig bei allen Aufgaben dieser Art, die durch die litauische Botschaft in Deutschland wahr genommen werden, ist folgende Regelung: Sämtliche in deutscher Sprache ausgestellten Dokumente müssen in die litauische Sprache übersetzt worden sein, damit die litauische Botschaft in Deutschland diese Unterlagen anerkennt.

Foto: jaime.silva\www.flickr.com

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